Baustopp in Lilienthal? Fragen und Antworten zum Beschluss der SPD-Fraktion

Uns erreichten einige Fragen zum „Baustopp“-Beschluss der SPD-Fraktion. Diese möchten wir Ihnen hier vorstellen und beantworten.

Was bedeutet der Baustopp für Baumaßnahmen, die sich in der Umsetzung befinden?

In der Presse wurde unser Beschluss missverständlich dargestellt. Die SPD-Fraktion hat einen „Planungs-Stopp“ und keinen „Baustopp“ beschlossen. Das heißt, dass Bauvorhaben, die bereits durchgeführt werden, nicht betroffen sind. Niemand muss sich Sorgen machen, dass sein laufendes Bauvorhaben abgebrochen werden müsse. Aber es wird von der SPD vorerst keine Zustimmung zu Planungen für neue Wohnbebauungen im Ortskern geben. Ziel ist, dass der Zuzug von Familien gebremst wird, bis wir in Lilienthal genügend Betreuungsplätze in Krippen, KiTa´s und Horten gewährleisten können. Wir geben der Verwaltung mit unserem Beschluss die Möglichkeit, die fehlende Familien-Infrastruktur aufzubauen.

 

Wenn bis zum Bau der Schroeterschule keinen neuen Wohngebiete geplant werden sollen, wann ist mit der Fertigstellung der Schule zu rechnen?

Der Beschluss der SPD-Fraktion ist befristet. Einerseits sollen der Neubau der Schroeter-Schule und die neue Grundschule bezugsfertig sein, andererseits soll der Rückstand im Bereich Krippen und KiTa´s abgearbeitet sein. Die Wartelisten von Kindern, die einen Betreuungsplatz brauchen, muss deutlich reduziert werden. Aktuell gehen wir davon aus, dass die Schroeter-Schule im Jahr 2020 fertig sein soll und die Eröffnung dann Mitte 2021 stattfinden wird. . Wann die neue Grundschule bezugsfertig sein wird, kann heute noch nicht geschätzt werden.

 

Im Klostermoor entsteht ein neues Baugebiet. Warum hat die SPD diesem Baugebiet noch zugestimmt?

Für den Ortsteil Klostermoor gibt es den Bebauungsplan Nr. 88, der bereits 1994 beschlossen wurde. Dieser Plan soll geändert werden. Hierüber gab es in der Presse missverständliche Berichte. Richtig ist, dass die SPD im Planungsausschuss lediglich zwei im Vorfeld notwendigen Maßnahmen zugestimmt hat, nämlich der Auslegung des Planentwurfs und der Anhörung der Träger der öffentlichen Belange. Dies ist eine zeitaufwändige Prozedur, die noch kein Baurecht erzeugt. Wenn diese Änderungen im Gemeinderat beschlossen werden, entspricht dies einem neuen Bebauungsplan mit Baurecht. Da das laufende Verfahren vor unserem Beschluss zum Planungsstopp eingeleitet werden, wird die SPD ihre finale Zustimmung in einer Einzelfallprüfung davon abhängig machen, ob genügend Kapazitäten in Krippen, KiTa und Schule bestehen.

 

Wieso werden Lücken- und Ersatzbebauungen sowie die Vier-Dörfer-Region aus dem Bebauungsstopp herausgenommen?

Lücken- und Ersatzbauten (zum Beispiel nach einem Abriss) hatten Baurecht und behalten Baurecht. Die 4-Dörfer-Entwicklung ist nur im Rahmen des Eigenbedarfs rechtlich möglich. Dem können und wollen wir keinen Riegel vorschieben. Gebiete, die bereits Baurecht durch geltende Bebauungspläne haben, sind von unserem Planungsstopp natürlich nicht betroffen.

 

Den Beschluss und die Pressemitteilung zum Beschluss kann man hier nachlesen.