Neue nachschulische Betreuung in der Schroeterschule

20 neue Betreuungsplätze sind ab sofort im Angebot.

Umsetzung des Beschlusses aus Dezember 2017 ist erfolgt

Im Dezember 2017 sind alle Ratsfraktionen dem Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, eine neue Hortgruppe nach Möglichkeit in der Schroeterschule einzurichten, gefolgt, um den stetig steigenden Bedarf zu decken.

Wir freuen uns sehr, dass der Schulverein um Kathrin Kaiser sich in unseren Gesprächen im Frühjahr dazu bereit erklärt hat, dieses für die Familien so wichtige Angebot zu realisieren und sagen herzlich DANKE dafür. Ebenso bedanken wir uns für das besondere Engagement der Schulleiterin Anna-Maria Moll, die sich gemeinsam mit der Gemeindeverwaltung für den raschen Aufbau der Gruppe eingesetzt hat.

Differenziertes Angebot

Seit dem 13.8. können nun in den Räumlichkeiten der Schule bis zu 20 Kinder zusätzlich betreut werden. Damit erhöhen sich die im Haus angebotenen Plätze von 18 auf 38. In der neuen ebenso vom Schulverein getragenen Gruppe erhalten die Kinder nach dem Schulschluss um 13:00 ein Mittagessen und werden bis 14:30 von geschulten Fachkräften betreut. Die bereits seit mehreren Jahren bestehende erste Gruppe bietet wie bisher eine Versorgung und Betreuung bis 14:00 an. Somit kann den unterschiedlichen Bedürfnissen der berufstätigen Eltern besser Rechnung getragen werden.

Bereits am ersten Tag wurden 14 Schülerinnen und Schüler in der neuen Gruppe betreut. Es handelt sich dabei fast ausnahmslos um Erstklässler.

Ständige Weiterentwicklung erforderlich

Auch in den kommenden Jahren wird der Bedarf an nachschulischer und teilweiser Ferienbetreuung analog zu den heutigen Hortangeboten weiter steigen, wie man aus der Inanspruchnahme des gerade erst etablierten neuen Angebotes ablesen kann.

Die neue Bundesregierung hat den Rechtsanspruch auf einen Ganztagesschulplatz bzw nachschulische Ganztagesbetreuung (ab 2025 geplant) beschlossen, auch wenn noch keine Details oder Gesetzesentwürfe bekannt sind.

Für eine vernünftige Umsetzung muss aus unserer Sicht der Betrieb von Hortgruppen gemäß Nds. KitaG in Grundschulen zeitnah rechtlich ermöglicht werden, damit eine leistungsverpflichtete Gemeinde zukünftig überhaupt über ausreichende räumliche Kapazitäten verfügen kann.