Anfrage und Antrag: Gewaltschutzkonzept für Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünfte und Flüchtlingseinrichtungen
Die Ausübung von Gewalt ist vielschichtig und kann sich in unterschiedlicher Ausprägung und Art – auf physischer, psychischer oder struktureller Ebene – auswirken. Formen der Gewalt, denen neben der rein physischen Gewalt ein besonderes Augenmerk gelten sollte, sind insbesondere sexualisierte, häusliche, psychische und strukturelle Gewalt.
Die humanitäre Unterbringung und der Schutz der untergebrachten Personen vor jeglicher Gewalt sollte jederzeit in Lilienthal angestrebt werden.
Anfrage:
Ist ein solches Gewaltschutzkonzept der Unterbringungsverwaltung in Lilienthal vorhanden?
Wenn nicht: wird sich demnächst dem Thema angenommen?
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Antrag:
Sollte es aktuell kein Gewaltschutzkonzept für die Gemeinde Lilienthal geben, dann beantragen wir hiermit:
Die Gemeinde Lilienthal erstellt in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten ein Gewaltschutzkonzept. Das Gewaltschutzkonzept sollte dabei in spezieller Weise die Situation von Frauen und besonders schutzbedürftigen Personengruppen, berücksichtigen.
Besonders schutzbedürftig sind insbesondere: Wohnungslose, Minderjährige, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfer des Menschenhandels usw.
Begründung:
Demnächst steht unter anderem auch der Neubau der Obdachlosenunterkunft an. Auch dafür ist ein Gewaltschutzkonzept notwendig, da wohnungslose Frauen selten bei der Gestaltung der Unterkünfte beachtet werden. Zum Beispiel: abschließbare Wohnräume, getrennte und uneinsehbare Sanitärräume, ausreichende Beleuchtung etc.
Dieses ist lediglich ein Beispiel der vielen zu betrachtenden Situationen.
Gerade hinsichtlich der vielen geflüchteten Frauen mit ihren Kindern und auch den unbegleiteten Kindern/Jugendlichen ist die Thematik noch ein Stück dringlicher geworden.
Politik, Verwaltung, Verbände sowie die einzelnen Einrichtungen und Dienste sind gefordert, sich gemeinsam dieser Aufgabe zu stellen.