Soziales Handeln beruht auf den Prinzipien der Ehrenamtlichkeit und der Freiwilligkeit.
Unsere Gesellschaft lebt von Solidarität und ist gerade auch in schwierigen Zeiten auf privates Engagement angewiesen.
Die SPD Fraktion beantragt daher, einen Bürgerfonds ins Leben zu rufen.
In diesen Fonds sollen Spendengelder von Privatpersonen, Firmen und Institutionen fließen. Mit der Einrichtung des Bürgerfonds wollen wir Lichtblicke schaffen für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind.
Die vom Bürgerfonds verwalteten finanziellen Mittel ermöglichen die Durchführung von Maßnahmen und Aktionen auf dem Gebiet der sogenannten freiwilligen Leistungen, die der Gemeinde Lilienthal mit eigenen Haushaltsmitteln in diesem Umfang nicht möglich wären.
Der Landesgesetzgeber hat dies erkannt und eröffnet den Kommunen durch die Änderung des § 83 NGO die Möglichkeit, zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Abs. 4 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einzuwerben und anzunehmen oder an Dritte zu vermitteln.
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt dem/der Bürgermeister/in.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Kommunalaufsichtsbehörde. Der entsprechende Bericht wird auch im Internet für jedermann zur Einsicht
eingestellt, soweit nicht ein Geber der Nennung seines Namens widerspricht.
Die Wertgrenze, bis zu der der Bürgermeister Spenden für den Bürgerfonds entgegennehmen darf, richtet sich nach der Nds. Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). Der Rat überträgt dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen bis zu der nach der GemHKVO zulässigen Höhe. Über die Verwendung der Spendengelder wird von einem unabhängigen Gremium entschieden.
Zweck und Aufgaben des Bürgerfonds
Inhaltlich verfolgt der Bürgerfonds das Ziel, Initiativen und Projekte in der Gemeinde Lilienthal zu unterstützen, die
a) von Armut, Isolation und Obdachlosigkeit betroffenen Menschen helfen,
b) zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beitragen,
c) Bildung und Ausbildung junger Menschen fördern oder
d) auf andere Weise die Lebensbedingungen in der Gemeinde Lilienthal spürbar
verbessern.
Was und wer soll gefördert werden?
– Einzelpersonen und Familien in finanzieller, gesundheitlicher oder anderer Not
– Ferienfreizeiten für benachteiligte Kinder und Jugendliche
– Soziale Projekte
– Weihnachtshilfen
– und vieles mehr
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gremiums
Entscheidungen, die den Bürgerfonds betreffen, werden von einem Gremium getroffen, welches aus Bürgermeister/in als Vorsitzende/r, Stellvertretung, einer Projektbetreuung als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter aus der Gemeindeverwaltung und sechs weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wirtschaft und sozialen Gruppierungen besteht.
Spielregeln des Gremiums
– Statuten (Präambel, Rechtsform etc.)
– trifft sich regelmäßig
– Eilverfahren auch per Mail möglich
– Einstimmigkeit
– Verschwiegenheitspflicht
– arbeitet ehrenamtlich
Wie kann ein Antrag gestellt werden?
Es gibt zwei Arten von Förderanträgen:
a) Projekte und b) Einzelpersonen und Familien
-Anträge sind im Rathaus erhältlich
– und auch online abrufbar
– Einreichung an einer zentralen Stelle