Wir stimmen keinen neuen Bebauungsplänen für Wohnbebauung im Innenort zu, solange die Schroeterschule und ein weiterer Grundschulstandort nicht in Betrieb gegangen sind und genügend Kita- und Hortplätze für alle rechtsansprüchigen Kinder zur Verfügung stehen. Der Planungsstop gilt nicht für Lückenbebauung, Ersatzbebauung, Gewerbe und die 4-Dörferregion.
Jetzt weiterlesen